Wenn es Dienstnehmern möglich ist, ein Kraftfahrzeug, das sie für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte nutzen, während der Arbeitszeit auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Dienstgebers zu parken, ist dafür ein steuerpflichtiger Sachbezug in Höhe von 14,53 Euro monatlich anzusetzen – sofern sich dieser Parkplatz in einem Bereich befindet, der der Parkraumbewirtschaftung unterliegt.