Gewinnermittlungsarten
Doppelte Buchführung/Betriebsvermögensvergleich
Diese Art der Gewinnermittlung ist für Kapitalgesellschaften und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren verpflichtend. Beim Betriebsvermögensvergleich ergibt sich der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust eines Jahres aus der Differenz zwischen Betriebseinnahmen und -ausgaben (Gewinn- und Verlustrechnung). Die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben werden bereits mit dem Entstehen der Forderung bzw. Verbindlichkeit erfasst und dem jeweiligen Geschäftsjahr ihres Entstehens zugeordnet.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR)
Wenn man nicht verpflichtend oder freiwillig Bücher führt, erfolgt die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Man nennt sie auch Geldflussrechnung. Bei der EAR erfasst man nur den Geldfluss zum Zeitpunkt der Zahlung (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ergibt sich der Gewinn oder Verlust. Es gibt Ausnahmen vom Zufluss-Abfluss-Prinzip.
Die Basispauschalierung ist für Unternehmer möglich, die die Gewinne mittels EAR ermitteln und einen Umsätze bis 220.000 Euro/Jahr haben. Sie können dann ihre Betriebsausgaben pauschal mit 12 Prozent der Umsätze ansetzen. Maximal sind das 26.400 Euro Ausgabenpauschale. Es müssen keine Belege vorhanden sein, die Einnahmen müssen aber genau erfasst werden.