Prämien aufgrund der Teuerung
Die Prämie ist damit lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und unterliegt nicht den Lohnnebenkosten.
Die Abgabenfreiheit gilt allgemein nur bis zu 2000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1000 Euro setzt voraus, dass die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgt. Dies kann beispielsweise der Kollektivvertrag sein. Eine lohngestaltende Vorschrift ist es beispielsweise auch, wenn die Prämie innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen bezahlt wird. Zu beachten ist, dass eine etwaige Gewinnbeteiligung auf den Maximalbetrag von 3000 Euro angerechnet wird.
Es darf sich auch um keine Bezugsumwandlung handeln (also z. B. Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie). Die Teuerungsprämie bis zu 2000 Euro kann auch nur an einzelne Mitarbeiter ausbezahlt werden. Sie kann in Form von Gutscheinen erfolgen. Eine Erfassung am Lohnkonto und Lohnzettel ist trotzdem erforderlich.
Auch Teilzeitkräfte können die Prämie in voller Höhe erhalten, eine Aliquotierung ist nicht notwendig. Auch an karenzierte Mitarbeiter kann die Prämie ausbezahlt werden.