Antiteuerungspaket aus Sicht der Personalverrechnung
Abgabenfreie Teuerungsprämien 2022 und 2023: Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt, sind bis zu 3000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer abgabenfrei. Die Abgabenfreiheit gilt allgemein nur bis zu 2000 Euro pro Jahr, der restliche Betrag muss aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift z. B. eines Kollektivvertrages (KV) oder einer KV-ermächtigten Betriebsvereinbarung für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen entrichtet werden. Der Maximalbetrag gilt als gemeinsamer Höchstdeckel für Teuerungsprämie und Gewinnbeteiligung.
Betriebe, die bereits lohnsteuerfreie Gewinnbeteiligungen gewährt haben, können diese im Jahr 2022 rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln. Da die Teuerungsprämie verglichen mit der Gewinnbeteiligung abgabenrechtlich günstiger ist, könnte es aber günstiger sein, die Gewinnbeteiligungsregelung (§ 3 Abs. 1 Z. 35 EStG) für 2022 und 2023 außer Acht zu lassen.
Ein weiterer Aspekt ist der Familienbonus Plus: Es gibt eine rückwirkende Anhebung des Familienbonus Plus von Euro 1.500,- auf Euro 2.000,- mit Stichtag 1. Jänner 2022 statt wie ursprünglich vorgesehen ab 1. Juli 2022).