Energiekostenentlastungspaket
Die Maßnahmen sind befristet von Mai 2022 bis Juni 2023 vorgesehen. Aufgrund der Erhöhung der Treibstoffkosten soll die Pendlerpauschale für die Kalendermonate Mai 2022 bis Juni 2023 befristet um 50 Prozent erhöht werden. Auch soll der Pendlereuro für diesen Zeitraum vervierfacht werden. Für Steuerpflichtige, die keine Steuer zahlen, soll der in diesem Zeitraum zu erstattende Betrag (SV-Rückerstattung, SV-Bonus) um 100 Euro erhöht werden. Demnach erhöht sich der zu erstattende Betrag im Kalenderjahr 2022 um 60 Euro und im Kalenderjahr 2023 um 40 Euro.
Im Hinblick auf die stark gestiegenen Energiepreise soll die Erdgasabgabe als auch die Elektrizitätsabgabe für einen begrenzten Zeitraum auf das nach der EU-Energiebesteuerungsrichtlinie zulässige Mindestbesteuerungsniveau gesenkt werden. Für den land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist eine Verbesserung der Liquidität durch eine Agrardieselvergünstigung für den Dieseleinsatz vorgesehen.