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Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter

Beteiligungen von Mitarbeitern am Unternehmen des Arbeitgebers können in unterschiedlicher Form gestaltet sein. Die Varianten reichen von reinen Erfolgsbeteiligungen bis hin zu Kapitalbeteiligungen, die einen Anteil am laufenden Ergebnis, am Vermögen und gegebenenfalls auch an den stillen Reserven des Unternehmens einräumen.

Bis  Ende 2021 förderte das Einkommensteuergesetz die Mitarbeiterbeteiligung nur dadurch, dass es den Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Kapitalanteilen (Beteiligungen) am Unternehmen des Arbeitgebers bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 3000 Euro nicht erfasste. Diese Begünstigung besteht nach wie vor. Seit Anfang 2022 besteht auch die Möglichkeit von Unternehmen, ihre Mitarbeiter am Jahreserfolg zu beteiligen. Steuerfrei möglich ist eine Gewinnbeteiligung von bis zu 3000 Euro jährlich.

Ebenfalls möglich ist eine steuerfreie Kapitalbeteiligung von bis zu 3000 Euro jährlich.

Die Befreiung bezieht sich nur auf die Einkommensteuer, nicht auf die Sozialversicherung, den DB, DZ oder die Kommunalsteuer.

Die Befreiung für Gewinnbeteiligungen gilt ab 2022 und bezieht sich auf Unternehmensgewinne des Jahres 2021.

Die Beteiligung muss allen Arbeitnehmern oder zumindest bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden.