Identifikationsnummer als Nachweis der Unternehmereigenschaft bei B2B Dienstleistungen
Bei Unternehmen, die über keine UID-Nummer der EU (zB Drittlandunternehmer) verfügen, kann der Nachweis der Unternehmereigenschaft zB durch eine Unternehmerbescheinigung jenes Staates erfolgen, in dem der Unternehmer ansässig und zur Umsatzsteuer erfasst ist.
Der Nachweis kann entfallen, wenn bei Leistungen an im Drittland ansässige Empfänger der Leistungsort unabhängig vom Status (Unternehmer/Nichtunternehmer) des Kunden im Drittland liegt.
Schweizer UID-Register / Identifizierung als Unternehmer
Hat der Kunde eine Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer mit der UID-Ergänzung „MWST“, so stellt ein entsprechender Ausdruck aus dem UID-Register https://www.uid.admin.ch einen tauglichen Unternehmernachweis dar. Notwendig dabei ist, dass der Leistungserbringer neben der Gültigkeit der UID, auch den Namen und die Anschrift des Kunden auf ihre Richtigkeit überprüft und dies dokumentiert.
Norwegisches Handelsregister / Identifizierung als Unternehmer
Sinngemäß gilt das oben genannte auch für Norwegen. Ausdruck aus dem norwegischen Handelsregister Brønnøyregistrene, https://www.brreg.no, aus dem die Eintragung in das Mehrwertsteuerregister hervorgeht.
UK Tax Service / Identifizierung als Unternehmer
Verfügt ihr Kunde über eine britische Unternehmer-Identifikationsnummer, die mit dem Status „valid“ zur Umsatzsteuer registriert ist, stellt ein entsprechender Ausdruck aus dem UK Tax Service https://www.tax.service.gov.uk/check-vat-number/enter-vat-details einen tauglichen Unternehmernachweis dar. Neben der Gültigkeit der Nummer muss auch der Namen und die Anschrift des Kunden auf ihre Richtigkeit überprüft und entsprechend dokumentiert werden.