Steuerlicher Anreiz von Öko-Investitionen Teil 2
Aufgrund einer Gesetzesreparatur sind nun aber auch mit Rückwirkung ab 1. 1. 2023 klimafreundliche Heizsysteme begünstigungsfähig. Konkret sind dies Wärmepumpen, Biomassekessel, Fernwärme- bzw. Kältetauscher, Fernwärmeübergabestationen und Mikronetze zur Wärme- und Kältebereitstellung in Zusammenhang mit Gebäuden. Welche Wirtschaftsgüter dem Bereich der Ökologisierung zuzuordnen und damit vom erhöhten IFB profitieren, wurde mittels Verordnung näher konkretisiert. Unteranderem sind dem Öko-IFB folgende Investitionen zugänglich:
- Wirtschaftsgüter, auf die das Umweltförderungsgesetz oder das Klima- und Energiefondsgesetz anwendbar ist
- Emissionsfreie Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, E-Ladestationen, Wasserstofftankstellen
- Fahrräder und Transporträder mit oder ohne E-Antrieb
- Wirtschaftsgüter, die der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene dienen
- Wirtschaftsgüter zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen
- Anlagen zur Speicherung von Strom
- Wirtschaftsgüter zur Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen