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Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht gilt ja bundesweit nur noch in geschlossenen Räumen von Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen und Orten an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden.
Abgabenfreie Teuerungsprämien 2022 und 2023: Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt, sind bis zu 3000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer abgabenfrei.
Durch das Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Unternehmer pauschal 50 Prozent der Ausgaben für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte (das Klimaticket fällt ebenfalls unter diese Regelung) für Massenbeförderungsmittel als Betriebsausgabe geltend machen können, wenn diese auch für betrieblich veranlasste Fahrten verwendet wird.
Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt, sind bis zu 3000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer abgabenfrei.
Unternehmer, die sich in Sachen Lohnsteuer in manchen Fällen nicht sicher sind, wie vorzugehen ist, haben das gesetzlich verankerte Recht, Anfragen an das zuständige Finanzamt stellen.