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Web-Seminare, Online-Kurse etc.: Hat der Kunde seinen Wohnsitz oder betreibt er sein Unternehmen in einem Staat außerhalb der EU, so verlagert sich der Leistungsort in diesen Staat. Die Unterscheidung, ob der Kunde Unternehmer oder Privatperson ist, muss auch hier getroffen werden. Siehe Teil 1.
Es stellt sich heutzutage oft die Frage, wie online abgehaltene Sprachkurse, Seminare etc. umsatzsteuerlich zu behandeln sind, zumal die Kunden nicht immer in Österreich vor den Bildschirmen sitzen, sondern auch im Ausland.
Im Folgenden wird auf die steuerliche Behandlung bei einer „Überschusseinspeisung“ eingegangen. Dabei wird der Anteil am erzeugten Strom, der den Eigenbedarf übersteigt, in das Ortsnetz eingespeist und somit verkauft.
Im Folgenden wird auf die steuerliche Behandlung bei einer „Überschusseinspeisung“ eingegangen. Dabei wird der Anteil am erzeugten Strom, der den Eigenbedarf übersteigt, in das Ortsnetz eingespeist und somit verkauft.
Bei Warenbewegungen innerhalb der EU spricht man bei B2B-Geschäften von innergemeinschaftlichem Warenverkehr (innergemeinschaftlichen Lieferungen – igL, innergemeinschaftlichen Erwerb – igE) und bei B2C-Geschäften von Versandhandel.