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Elektroautos haben keine CO2-Emissionen, daher ist kein Sachbezug zu berechnen, wenn ein Elektroauto, das im Besitz des Arbeitgebers ist, vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden darf.
Wann haben Sie das letzte Mal eine Telefonzelle gesucht, um einen wichtigen Anruf zu machen oder sind mit einer Straßenkarte im Auto an einen unbekannten Ort gefahren?