Ist es für Dienstnehmer möglich, das Kfz, das sie für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte nutzen, während der Arbeitszeit auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Dienstgebers zu parken, ist dafür ein steuerpflichtiger Sachbezug in Höhe von 14,53 Euro monatlich anzusetzen, sofern sich dieser Parkplatz in einem Bereich befindet, der der Parkraumbewirtschaftung unterliegt. Ob es sich um ein Kfz des Dienstgebers oder des Dienstnehmers handelt, spielt dabei keine Rolle.